Ihre Mandanten vertrauen Ihnen. Wir sichern sie gemeinsam ab.
Steuerberater tragen eine Informations- und Vorsorgepflicht gegenüber ihren Mandanten – insbesondere, wenn Risiken aus der betrieblichen Altersversorgung bestehen. Wir zeigen, wie Sie Ihre Mandanten vor Haftung, Verlust und Liquiditätsengpässen bewahren – mit rechtlich belegbaren Konzepten und wirtschaftlichem Nutzen.
Die Verantwortung des Steuerberaters
Wer beraten darf, muss auch auf Risiken hinweisen.
- Arbeitgeber haften für alle Arbeitnehmer – ohne und mit Versorgung (§ 1 BetrAVG).
- Fehlende Hinweise können als Beratungsversäumnis ausgelegt werden.
- Jede Mandanteninsolvenz ist auch ein Mandantenverlust.
Fakt: Über 90 % aller Entgeltumwandlungsverträge sind gezillmert – und damit haftungsträchtig.
Typische Haftungsfallen für Steuerberater
- Haftung für Provisionen – Mitarbeiter verlieren bis zu 4.000 € pro Vertrag, Arbeitgeber haftet, Steuerberater hat Hinweispflicht.
- Haftung bei Nicht-Umsetzung – Kein Angebot = Pflichtverletzung
- Rückstellungspflicht – Bei unterdeckten Verträgen müssen Bilanzrückstellungen gebildet werden.
- Mandanten-Insolvenz – Jede Insolvenz ist ein verlorener Mandant.
Die Lösung: Kooperation mit der RWB eG
Unsere pauschal dotierte Unterstützungskasse (PDUK) ermöglicht:
• haftungsfreie Umsetzung für Arbeitgeber,
• steuerlich saubere Kapitalbildung im Unternehmen,
• Rechtssicherheit für Sie und Ihre Mandanten.
Wir liefern geprüfte Unterlagen, Realwertgutachten und Vorlagen zur Mandantenkommunikation.
Ihr Vorteil als Steuerberater
- Positionierung als vorausschauender, verantwortungsvoller Berater
- Vermeidung eigener Haftungsrisiken
- Zugang zu geprüftem Netzwerk und Praxiswissen
- Langfristige Mandantenbindung durch wirtschaftliche Sicherheit
Kooperation starten
1. Mandanten mit bestehenden bAV-/Entgeltumwandlungsverträgen identifizieren.
2. Kontaktaufnahme mit der RWB eG – wir stellen Unterlagen zur Risikoerkennung bereit.
3. Präsentation des PDUK-Konzepts beim Mandanten – auf Wunsch gemeinsam mit uns.